Politik · Landtag Sachsen-Anhalt
CDU erwägt Saal-Auszug bei Wahl von AfD-Kandidat
Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt steht vor einer ungewöhnlichen Entscheidung: Ihre Abgeordneten sollen bei der geplanten Wahl des AfD-Politikers Ulrich Siegmund zum Ministerpräsidenten den Sitzungssaal verlassen. Einen entsprechenden Vorschlag hat die Fraktionsführung eingebracht, wie der MDR berichtet. Die Fraktion will am Dienstag darüber beraten. Hintergrund sind anhaltende Vorwürfe nach der Wahl des AfD-Politikers Tobias Rausch zum Landtagspräsidenten.
CDU will neuen Verdacht vermeiden
Fraktionschef Sven Schulze und der Parlamentarische Geschäftsführer Stefan Ruland haben den Vorschlag des geschäftsführenden Fraktionsvorstands öffentlich gemacht. Die CDU-Führung bekräftigt zugleich, dass sie einen Kandidaten der AfD nicht unterstützen werde.
Mit dem möglichen Verlassen des Plenarsaals reagiert die Fraktion auf Spekulationen über einzelne Abgeordnete. Nach der Wahl Rauschs war der Verdacht aufgekommen, dass Stimmen aus anderen Fraktionen gekommen sein könnten. Die CDU weist das zurück. Schulze und Ruland erklärten, die Angriffe auf Mitglieder ihrer Fraktion hätten inzwischen ein Maß erreicht, das nicht mehr hinnehmbar sei.
Der Schritt wäre politisch deutlich sichtbar. Die Abgeordneten würden dann nicht an der geheimen Abstimmung teilnehmen. Damit soll offenbar verhindert werden, dass nach der Wahl erneut einzelne Mitglieder der Fraktion unter Verdacht geraten oder öffentlich zu ihrem Stimmverhalten befragt werden.
Rausch erhielt mehr Stimmen als AfD und BSW haben
Auslöser der Debatte ist die Wahl des neuen Landtagspräsidenten. Tobias Rausch erhielt 48 Ja-Stimmen. AfD und BSW kommen zusammen auf 44 Mandate. Weil die Abstimmung geheim war, lässt sich nicht feststellen, von wem die zusätzlichen Stimmen stammten.
SPD, Linke und Grüne äußerten den Verdacht, CDU-Abgeordnete könnten für Rausch gestimmt haben. Auch aus der AfD kamen entsprechende Andeutungen. Laut Süddeutscher Zeitung stand die Empfehlung der CDU-Fraktionsführung bei dieser Wahl auf Enthaltung; in der Abstimmung wurden jedoch nur fünf Enthaltungen gezählt.
Rausch selbst trug zu den Spekulationen bei. Auf die Frage, ob er auch Stimmen aus der CDU erhalten habe, antwortete er der Deutschen Presse-Agentur mit „Ja“. Auf die weitere Frage, ob Siegmund im Dezember ebenfalls mit diesen Stimmen rechnen könne, sagte Rausch demnach, das sei abgesprochen. Zugleich fügte er hinzu: „Schlauer sind wir erst, wenn es passiert.“
Rückhalt für den Vorschlag aus der CDU
Unterstützung für ein Fernbleiben aus dem Saal kommt auch aus der Bundespolitik. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Sepp Müller sprach sich nach Angaben der Süddeutschen Zeitung unter Berufung auf die Mitteldeutsche Zeitung ebenfalls für dieses Vorgehen aus. Müller sagte demnach: „Wer keinen Stimmzettel abgibt, dem kann hinterher niemand etwas unterstellen.“
Müller will Anfang Dezember auf einem Parteitag den CDU-Landesvorsitz in Sachsen-Anhalt übernehmen. Seine Aussage zeigt, dass die Frage über die Landtagsfraktion hinaus Bedeutung für die Landespartei hat. Im Zentrum steht dabei nicht nur das Verhältnis zur AfD, sondern auch der Umgang mit einer geheimen Wahl, bei der das individuelle Abstimmungsverhalten nicht kontrollierbar ist.
Entscheidung fällt vor Siegmunds Anlauf
Ulrich Siegmund, Spitzenkandidat der AfD, will sich im Dezember im Landtag zur Wahl stellen. Er hat angekündigt, nur im ersten Wahlgang anzutreten. Der AfD fehlen derzeit drei Stimmen. Das BSW hatte zuletzt erklärt, allenfalls eine Enthaltung in Betracht zu ziehen.
Der Ministerpräsident wird wie der Landtagspräsident ohne Aussprache und geheim gewählt. Im ersten Wahlgang ist die Mehrheit der Mitglieder des Landtags erforderlich. Wenn die Wahl scheitert, muss innerhalb von sieben Tagen ein weiterer Wahlgang angesetzt werden. Kommt auch dann keine Wahl zustande, entscheidet der Landtag innerhalb von 14 Tagen über ein mögliches vorzeitiges Ende der Wahlperiode. Wird dies nicht beschlossen, folgt ein weiterer Wahlgang, in dem die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausreicht.
Für die CDU ist der Beschlussvorschlag deshalb mehr als eine taktische Frage. Im ersten Wahlgang bleibt die Hürde auch bei nicht abgegebenen Stimmen bestehen. Zugleich könnte die Fraktion mit einem gemeinsamen Saal-Auszug vermeiden, dass nach der Wahl erneut über mögliche Abweichler spekuliert wird.