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Stündlich aktualisiert

Politik · Notfallversorgung

Bundestag ordnet die Notfallhilfe neu

Der Bundestag hat eine Reform der Notfallversorgung beschlossen. Notruf, Bereitschaftsdienst, Rettungsdienst und Kliniken sollen künftig enger zusammenarbeiten.

Presseonline-Redaktion · · 3 Min. Lesezeit

Symbolbild: Ein Krankenhaus mit Notaufnahme steht für die geplante Neuordnung der Notfallversorgung.
Symbolbild: Ein Krankenhaus mit Notaufnahme steht für die geplante Neuordnung der Notfallversorgung. KI-generiert

Der Bundestag hat eine Reform der Notfallversorgung beschlossen. Ziel ist, Patientinnen und Patienten schneller an die passende Stelle zu bringen und Notaufnahmen sowie Rettungsdienste zu entlasten. Die Regierungsfraktionen stimmten gemeinsam mit den Grünen für das Gesetz, AfD und Linke enthielten sich. Bevor die Neuregelung in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen; die Länderkammer soll sich am 20. November abschließend damit befassen.

Ersteinschätzung soll steuern

Im Zentrum steht eine verbindlichere Sortierung der Notfälle. Wer Hilfe braucht, soll telefonisch oder direkt vor Ort zunächst medizinisch eingeschätzt werden. Danach soll entschieden werden, ob eine Arztpraxis, eine Notdienstpraxis, die Notaufnahme eines Krankenhauses oder der Rettungsdienst zuständig ist.

Dafür sollen die Notrufnummer 112 und die ärztliche Bereitschaftsnummer 116 117 enger zusammengeführt werden. Die Bereitschaftsnummer der Kassenärztlichen Vereinigungen soll ausgebaut werden. Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) sagte in Berlin, das System werde durch die Reform leistungsfähiger. Der Tagesspiegel berichtete unter Berufung auf dpa, Linnemann habe angekündigt, Patientinnen und Patienten würden abhängig von der Dringlichkeit an die passende Versorgungsstelle vermittelt.

Kern der Reform sind Integrierte Notfallzentren an ausgewählten Kliniken. Dort sollen Hilfesuchende rund um die Uhr eine erste medizinische Einschätzung erhalten. Anschließend geht es entweder in eine angeschlossene Notdienstpraxis oder in die Notaufnahme. So sollen Klinikambulanzen weniger mit Fällen belastet werden, die außerhalb des Krankenhauses behandelt werden können.

Förderung über fünf Jahre

Für den Aufbau der neuen Strukturen sind in den kommenden fünf Jahren 225 Millionen Euro vorgesehen. Das Geld soll aus dem Sondervermögen des Bundes kommen. Das Bundesgesundheitsministerium erwartet zugleich Einsparungen: Die Kosten sollen nach seiner Schätzung pro Jahr um 1,2 Milliarden Euro sinken.

Linnemann knüpfte die Reform an frühere Vorarbeiten seiner Amtsvorgänger Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD). Auch die SPD-Gesundheitspolitikerin Tanja Machalet, Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, sprach sich dafür aus, die lange vorbereitete Neuregelung nun abzuschließen. Der Deutschlandfunk berichtete, Machalet habe darauf verwiesen, dass überfüllte Notaufnahmen mit jedem weiteren Aufschub belastet blieben.

Unterstützung kommt auch aus der Fachmedizin. Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensiv- und Notfallmedizin, Christian Busch, sagte im Deutschlandfunk, klare Zuständigkeiten seien wichtig. Sie könnten helfen, Personal und andere Ressourcen besser einzusetzen und dadurch die Versorgung zu verbessern.

Kritik aus Opposition und Rettungsdienst

Trotz Zustimmung im Parlament gibt es Vorbehalte. Die AfD-Politikerin Martina Hess kritisierte, dass die Reform Probleme lediglich verschiebe. Aus ihrer Sicht droht eine stärkere Belastung der hausärztlichen Versorgung, die vielerorts bereits mit vollen Wartezimmern zu kämpfen hat.

Die Linke warnte vor finanziellen Risiken für Rettungsdienste und verwies auf schwierige Arbeitsbedingungen in der Branche. Auch mehrere Rettungsorganisationen sehen die Pläne kritisch. Sie befürchten eine unzureichende Finanzierung und bemängeln mangelnden Einfluss auf die künftige Ausgestaltung.

An das Gesetz wurden außerdem Änderungen am jüngsten Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen angehängt. Eine Kostenregel zulasten von Hausärztinnen, Hausärzten sowie Kinderärztinnen und Kinderärzten wird gestrichen. Abschläge bei der hausarztzentrierten Versorgung fallen weg, psychotherapeutische Leistungen sollen besser vergütet werden. Zudem müssen Krankenkassen ihre Versicherten wieder informieren, wenn sie den Zusatzbeitrag erhöhen.

Hintergrund der Reform

Die Neuordnung reagiert auf seit Jahren bekannte Probleme: Viele Notaufnahmen behandeln auch weniger dringliche Fälle, Rettungswagen werden nicht immer für akute Notlagen eingesetzt, und Patientinnen und Patienten wissen häufig nicht, welche Anlaufstelle zuständig ist. Die Reform soll diese Wege klarer machen.

Zugleich steht die Finanzierung des Gesundheitswesens unter Druck. Kurz vor der Bundestagsdebatte hatte der Schätzerkreis für die gesetzliche Krankenversicherung einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent für das kommende Jahr errechnet. Linnemann erklärte daraufhin laut Tagesspiegel, der durchschnittliche Satz bleibe 2027 stabil.