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Stündlich aktualisiert

Politik · Medizinische Notfälle

Bundestag beschließt Reform der Notfallversorgung

Der Bundestag hat neue Regeln für Notfälle beschlossen. Integrierte Zentren und vernetzte Leitstellen sollen Patientinnen und Patienten schneller richtig lotsen.

Presseonline-Redaktion · · 3 Min. Lesezeit

Symbolbild: Eine Krankenhaus-Notaufnahme mit Rettungswagen steht für die geplante Neuordnung der Notfallversorgung.
Symbolbild: Eine Krankenhaus-Notaufnahme mit Rettungswagen steht für die geplante Neuordnung der Notfallversorgung. KI-generiert

Der Bundestag hat an diesem Donnerstag eine Reform der Notfallversorgung beschlossen. Patientinnen und Patienten sollen künftig früher eingeschätzt und gezielter in Arztpraxen, Notdienstpraxen oder Krankenhaus-Notaufnahmen geleitet werden. Die Koalition stimmte gemeinsam mit den Grünen für das Gesetz, AfD und Linke enthielten sich, wie n-tv berichtete. Ziel ist, überfüllte Rettungsstellen zu entlasten und Rettungsdienste seltener für Fälle einzusetzen, die keine akute Notfallbehandlung benötigen. Der Bundesrat muss dem Vorhaben noch zustimmen.

Ersteinschätzung soll den Weg vorgeben

Kern der Reform sind Integrierte Notfallzentren an Krankenhäusern. Dort soll zunächst fachlich geprüft werden, wie dringend ein Fall ist und welche Versorgung passt. Je nach Ergebnis sollen Betroffene in die Klinik-Notaufnahme, in eine Notdienstpraxis oder in eine kooperierende Praxis weitergeleitet werden. Vorgesehen sind solche Zentren sowohl für Erwachsene als auch für Kinder und Jugendliche.

Auch die telefonische Steuerung wird neu geordnet. Die Notrufnummer 112 und die ärztliche Bereitschaftsnummer 116117 sollen enger zusammenarbeiten und digital verknüpft werden. Die 116117 wird nach Angaben von ZDFheute in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle aufgeteilt. Für die Akutleitstelle sollen feste Vorgaben zur Erreichbarkeit gelten. Sie soll akute Beschwerden einschätzen und den passenden Versorgungsweg empfehlen.

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann sagte im Bundestag, die Betroffenen würden je nach Dringlichkeit an die richtige Stelle vermittelt, bei schweren Fällen auch mit Rettungsdienst. Die medizinische Notfallrettung wird künftig vollständig als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen geregelt.

Notaufnahmen unter Druck

Die Reform reagiert auf eine seit Jahren angespannte Lage in vielen Kliniken. Laut Statistischem Bundesamt wurden 2024 rund 13 Millionen ambulante Notfälle in Krankenhäusern behandelt. Das entsprach einem Plus von fünf Prozent gegenüber 2023 und war der höchste Wert seit Beginn der Erfassung im Jahr 2018. Durchschnittlich wurden damit täglich etwa 35.600 Menschen in Notfallambulanzen versorgt.

Hinzu kommen Engpässe in den Krankenhäusern selbst. Eine bundesweite Umfrage der Deutschen Gesellschaft für Notfallmedizin, die ZDF frontal und dem „Spiegel“ exklusiv vorlag, zeigte: Fast jede zweite Notaufnahme sieht sich überlastet. Als häufigen Grund nannten Kliniken fehlende Betten auf Normalstationen, wodurch Patientinnen und Patienten nicht weiterverlegt werden konnten. Viele Häuser berichteten zudem von offenen Stellen in Pflege und ärztlichem Dienst.

Die Kassen wurden zuletzt ebenfalls stark belastet. Nach Angaben aus der Bundestagsdebatte lagen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für Rettungsdienstfahrten im Jahr 2025 bei mehr als 10 Milliarden Euro. Die Reform soll unnötige Transporte verringern und Kliniken stärker auf echte Notfälle konzentrieren.

Kritik an Finanzierung und Terminen

Ärzteverbände bewerten die Richtung der Reform grundsätzlich positiv, sehen aber offene Punkte. Die Vorsitzende des Marburger Bundes, Susanne Johna, begrüßte im ZDF-Morgenmagazin, dass die Reform nach mehreren Anläufen beschlossen wurde. Zugleich kritisierte sie, dass mehr als die Hälfte der Krankenhäuser kein Integriertes Notfallzentrum erhalten werde. Aus ihrer Sicht sollten auch Kliniken ohne ein solches Zentrum ambulant behandelbare Patientinnen und Patienten versorgen können, wenn dies schnell möglich ist.

Auch die Finanzierung bleibt umstritten. Der Ökonom Matthias Brachmann verwies in einer Bundestagsanhörung darauf, dass Krankenhäuser für die ambulante Behandlung gesetzlich Versicherter in Notaufnahmen im Durchschnitt 32 Euro erhalten, während die Kosten bei 126 Euro liegen. Daraus ergibt sich ein Fehlbetrag von 94 Euro pro Patientin oder Patient. Für den Aufbau der Integrierten Notfallzentren sieht er keine zusätzliche Finanzierung, die dieses Defizit ausgleicht.

Der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen lobte die Reform im Gespräch mit RTL und n-tv als „gute Reform“, warnte aber vor Folgen der Spargesetze bei den Krankenkassen. Wenn Facharzt- und Hausarzttermine knapper würden, könnten gute Ansätze ins Leere laufen. Menschen könnten nur dann von Notaufnahmen weggeleitet werden, wenn es erreichbare Alternativen gebe.

Korrekturen am Sparpaket

Mit dem Gesetz beschloss der Bundestag zugleich Änderungen am jüngsten Krankenkassen-Sparpaket. Eine Kostenregelung zulasten von Haus- und Kinderärztinnen und -ärzten wird gestrichen. Abschläge bei der hausarztzentrierten Versorgung entfallen, zudem werden Vergütungsregeln in der Psychotherapie verbessert. Krankenkassen müssen ihre Mitglieder wieder informieren, wenn sie den Zusatzbeitrag erhöhen.

Der Schätzerkreis der gesetzlichen Krankenversicherung hatte zuvor einen rechnerischen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von unverändert 2,9 Prozent für das kommende Jahr mitgeteilt. Der Bundesrat soll sich am 20. November abschließend mit der Reform befassen.