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Politik · Gesundheitspolitik

Bundestag beschließt Reform der Notfallversorgung

Die Notfallversorgung in Deutschland soll neu gesteuert werden. Notruf, Bereitschaftsdienst und Kliniken sollen enger zusammenarbeiten.

Presseonline-Redaktion · · 3 Min. Lesezeit

Symbolbild: Eine Klinik-Notaufnahme steht für die geplante Neuordnung der Notfallversorgung.
Symbolbild: Eine Klinik-Notaufnahme steht für die geplante Neuordnung der Notfallversorgung. KI-generiert

Der Bundestag hat am Donnerstag eine Reform der Notfallversorgung beschlossen. Patientinnen und Patienten sollen künftig schneller an die passende Stelle gelangen: in eine Praxis, eine Notdienstpraxis oder in die Klinik. Dafür sollen die Nummern 112 und 116 117 enger miteinander verbunden werden. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Ersteinschätzung soll Wege lenken

Kern der Reform ist eine verbindlichere Steuerung am Beginn eines Notfalls. Wer Hilfe sucht, soll telefonisch oder vor Ort fachlich eingeschätzt werden. Danach wird entschieden, welche Versorgung angemessen ist. Gesundheitsminister Carsten Linnemann von der CDU erläuterte laut Tagesspiegel unter Berufung auf dpa, dass die beiden zentralen Telefonnummern für Rettungsdienst und ärztlichen Bereitschaftsdienst künftig miteinander verzahnt werden sollen.

Das Ziel ist, Notaufnahmen zu entlasten und echte Notfälle schneller zu behandeln. Wer akut lebensbedrohlich erkrankt oder verletzt ist, soll weiter ohne Umwege in die Notaufnahme oder den Rettungsdienst gelangen. Wer ärztliche Hilfe braucht, aber keinen Kliniknotfall hat, soll stärker in ambulante Strukturen gelenkt werden.

Zentren an Kliniken geplant

Eine zentrale Rolle spielen integrierte Notfallzentren. Sie sollen an Krankenhäusern entstehen und Notaufnahme sowie Notdienstpraxis räumlich oder organisatorisch zusammenführen. Nach der Ersteinschätzung werden Patientinnen und Patienten innerhalb dieses Systems weitergeleitet.

Die taz beschreibt die Ausgangslage als angespannt: Rettungsdienste seien stark belastet, Notaufnahmen vielerorts voll. Hinzu komme, dass Menschen mit Beschwerden in Kliniken landeten, obwohl sie eigentlich ambulant behandelt werden könnten. Häufig fehle ihnen aber ein schneller Termin in einer Praxis oder eine verlässliche Anlaufstelle außerhalb regulärer Sprechzeiten.

Mit den neuen Strukturen soll dieses Nebeneinander besser geordnet werden. Für Einsatzkräfte könnte das weniger unnötige Fahrten bedeuten. Für Patientinnen und Patienten soll klarer werden, welche Hilfe sie in welcher Lage benötigen.

Kritik aus Brandenburg

Brandenburgs Gesundheitsminister René Wilke von der SPD sieht jedoch Nachbesserungsbedarf. Nach Angaben des Tagesspiegels kritisiert er, dass Länder und Kommunen zu wenig Spielraum bei Planung und Ausgestaltung hätten. Besonders problematisch sei aus seiner Sicht, wenn Krankenkassen mitentscheiden könnten, ob wirtschaftliche Reserven bereits ausgeschöpft seien.

Wilke warnt außerdem vor Finanzierungslücken bei den Personalkosten im Rettungsdienst. Die vorgesehene Orientierung an der Grundlohnrate reiche aus seiner Sicht nicht aus, wenn die tatsächlichen Personalausgaben stärker steigen. Dadurch könnten Träger von Rettungsdiensten belastet werden.

Auch die Standorte der geplanten Notfallzentren sind aus Sicht Brandenburgs ein Streitpunkt. Wilke fordert eine Umsetzung nach regionalem Bedarf und eine stärkere Rolle der Länder, weil sie für die Krankenhausplanung zuständig sind. Im Bundesratsverfahren sollen dazu Änderungsanträge eingebracht werden.

Der Landkreistag Brandenburg äußerte ebenfalls Bedenken. Gerade in einem Flächenland müssten regionale Besonderheiten berücksichtigt werden. Bundesweit einheitliche Vorgaben könnten nach Einschätzung des Kommunalverbands Fragen bei Zuständigkeiten und Beteiligung der kommunalen Träger aufwerfen.

Reform im größeren Kontext

Die Reform greift ein Problem auf, das seit Jahren wächst: Notaufnahmen übernehmen häufig Aufgaben, die eigentlich in der ambulanten Versorgung liegen. Gleichzeitig sind Rettungsdienste und Klinikpersonal stark gefordert. Die bessere Verknüpfung von Notruf, Bereitschaftsdienst und Kliniken soll diese Fehlsteuerung verringern.

Entscheidend wird nun, wie der Bundesrat mit dem Gesetz umgeht und welche Änderungen die Länder durchsetzen wollen. Besonders Finanzierung, Standortplanung und regionale Spielräume dürften im weiteren Verfahren eine Rolle spielen. Die Reform soll das System entlasten, muss aber zugleich in Ballungsräumen und ländlichen Regionen funktionieren.