Politik · Gesundheitspolitik
Bundestag beschließt Reform der Notfallversorgung
Der Bundestag hat am Donnerstag die Reform der Notfallversorgung beschlossen. Ziel ist, Patientinnen und Patienten schneller an die passende Stelle im Gesundheitssystem zu bringen und überfüllte Notaufnahmen zu entlasten. Kernpunkte sind eine neue Rolle des Rettungsdienstes, die bessere Verbindung von Notruf und ärztlichem Bereitschaftsdienst sowie eine stärkere Steuerung von Menschen, die ohne Einweisung in Krankenhausambulanzen kommen.
Rettungsdienst soll mehr sein als Transport
Ein zentraler Punkt der Reform betrifft den Rettungsdienst. Er soll nicht mehr nur als Transport ins Krankenhaus verstanden werden, sondern als eigene, von den Krankenkassen finanzierte Leistung. Damit wird stärker berücksichtigt, dass Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter häufig schon am Einsatzort helfen können.
Bislang war nach Darstellung der FAZ vor allem der Transport abrechnungsfähig. Das führte dazu, dass Menschen auch dann in eine Klinik gebracht wurden, wenn sie bereits vor Ort ausreichend versorgt werden konnten. Künftig soll die Hilfe am Einsatzort besser abgebildet werden. Das betrifft etwa Situationen, in denen ein akutes Problem stabilisiert werden kann und nicht zwangsläufig eine Behandlung in der Notaufnahme nötig ist.
Die Reform setzt damit bei einem seit Jahren bekannten Problem an: Rettungsdienste, Leitstellen, Krankenhäuser und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte arbeiten im Notfall oft nicht eng genug zusammen. Für Betroffene kann das bedeuten, dass sie zwar Hilfe erhalten, aber nicht immer dort landen, wo sie medizinisch am sinnvollsten aufgehoben sind.
Notruf und Bereitschaftsdienst rücken näher zusammen
Auch die telefonische Steuerung soll verbessert werden. Der Notruf 112 und der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117 sollen technisch enger verbunden werden. Die Idee dahinter ist, dass nicht jede gesundheitliche Akutsituation einen Rettungswagen oder eine Krankenhausaufnahme erfordert. In manchen Fällen kann eine ärztliche Einschätzung am Telefon genügen oder der Bereitschaftsdienst die passendere Anlaufstelle sein.
Die tagesschau berichtete am Donnerstag über den Beschluss der Reform im Bundestag. Die praktische Umsetzung bleibt allerdings in Teilen Sache der Länder. Das betrifft besonders die Frage, wie Leitstellen arbeiten und wie verbindlich gemeinsame Standards werden. Gerade dort liegt ein wesentlicher Streitpunkt, weil die Qualität der Notfallsteuerung in Deutschland regional stark unterschiedlich ist.
Fachleute kritisieren seit Langem, dass Leitstellen sehr verschieden organisiert sind. In einigen Regionen gelten andere Vorgaben als in anderen. Auch die Fristen, innerhalb derer ein Rettungswagen eintreffen soll, unterscheiden sich. Die FAZ nennt als Beispiel unterschiedliche Hilfsfristen je nach Bundesland und teils sogar innerhalb Nordrhein-Westfalens zwischen Stadt und ländlichem Raum.
Entlastung für überfüllte Notaufnahmen
Die Reform nimmt auch die Krankenhäuser in den Blick. Viele Notaufnahmen sind stark belastet, weil Menschen sie direkt aufsuchen, obwohl nicht immer ein akuter Krankenhausnotfall vorliegt. Künftig sollen Patientinnen und Patienten dort besser gelenkt werden. Wer selbst in eine Klinik kommt, soll an einer zentralen Stelle eingeschätzt und gegebenenfalls an eine Notfallpraxis verwiesen werden.
Das soll verhindern, dass Krankenhausambulanzen Fälle versorgen, die im ambulanten Bereich besser aufgehoben wären. Für die Kliniken kann das Entlastung bedeuten. Für Patientinnen und Patienten soll zugleich klarer werden, welche Hilfe sie in ihrer konkreten Lage brauchen.
Die Reform berührt damit ein Grundproblem der deutschen Notfallversorgung: Der Zugang zu Notaufnahmen ist einfach, die Steuerung aber häufig schwach. Wenn Hilfe schon unterwegs oder telefonisch organisiert werden kann, kann das Krankenhauskapazitäten schonen. Gleichzeitig hängt viel davon ab, wie gut Leitstellen, Rettungsdienste und Bereitschaftsdienste tatsächlich zusammenarbeiten.
Kritik an offenen Punkten
Politisch wird die Reform als wichtiger Schritt beschrieben. Die FAZ ordnet sie als Fortschritt ein, verweist aber auch auf Lücken. Demnach bleiben Qualitätsstandards für Leitstellen voraussichtlich nicht überall verbindlich. Auch bei der Verzahnung von 112 und 116117 behalten die Länder erheblichen Spielraum.
Unterstützung erhielt das Gesetz über das Regierungslager hinaus. Die Grünen stimmten nach FAZ-Angaben dafür, Linke und AfD votierten demnach nicht dagegen. Zugleich weist das Blatt darauf hin, dass ähnliche Pläne bereits in der vorherigen Ampelkoalition vereinbart waren, aber nicht mehr umgesetzt wurden.
Hinter der Reform steht ein struktureller Wandel. Deutschland verfügt über gut ausgebildete Notfallsanitäterinnen, Notfallsanitäter und ärztliches Personal, nutzt deren Möglichkeiten im System aber nicht überall gleich. Mehr Fahrzeuge, mehr Personal und mehr Geld haben die Probleme der Vergangenheit nicht gelöst. Entscheidend wird nun, ob die neue Ordnung tatsächlich zu einheitlicheren Abläufen führt und Patientinnen und Patienten schneller die Versorgung erhalten, die medizinisch notwendig ist.