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Stündlich aktualisiert

Politik · Reform der Notfälle

Bundestag beschließt neue Steuerung für Notfälle

112 und 116117 sollen künftig enger zusammenarbeiten. Der Bundestag hat die Reform der Notfallversorgung beschlossen, Notaufnahmen sollen dadurch entlastet werden.

Presseonline-Redaktion · · 3 Min. Lesezeit

Symbolbild: Die Reform soll Notruf, Bereitschaftsdienst und Kliniken enger miteinander verbinden.
Symbolbild: Die Reform soll Notruf, Bereitschaftsdienst und Kliniken enger miteinander verbinden. KI-generiert

Der Bundestag hat die Reform der Notfallversorgung beschlossen. Künftig sollen Menschen mit akuten Beschwerden über die Notrufnummer 112 und den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116117 schneller in die passende Versorgung geleitet werden. Union, SPD und Grüne stimmten für das Gesetz, AfD und Linke enthielten sich, wie heise berichtete. Kern ist eine gemeinsame, digital gestützte Ersteinschätzung, die zwischen Rettungsdienst, Arztpraxis, Notdienstpraxis und Kliniknotaufnahme unterscheiden soll.

Gemeinsame Einschätzung für Hilfesuchende

Für Patientinnen und Patienten bleiben die bekannten Nummern bestehen. Bei lebensbedrohlichen Situationen ist weiter die 112 zuständig, bei dringenden, aber nicht unmittelbar lebensbedrohlichen Beschwerden die 116117. Neu ist, dass die Abläufe hinter den Nummern stärker zusammengeführt werden. Wer Hilfe sucht, soll nicht mehr allein durch die Wahl der Nummer darüber entscheiden, welche Versorgungsstufe am Ende erreicht wird.

Die Ersteinschätzung soll telefonisch, per Video oder direkt vor Ort erfolgen. Dabei sollen einheitliche Abfragesysteme helfen. Erhobene Angaben sollen digital weitergegeben werden, damit Hilfesuchende nicht mehrfach dieselben Informationen nennen müssen und die nächste Stelle vorbereitet ist. Gesundheitsminister Carsten Linnemann sagte laut heise im Bundestag, Patientinnen und Patienten würden je nach Eilbedürftigkeit an Praxis, Notdienstpraxis oder Klinik vermittelt, bei schweren Fällen mit Rettungsdienst.

Unter der 116117 soll für akute Fälle rund um die Uhr eine Beratung und Versorgung erreichbar sein. Dazu kann auch eine aufsuchende Hilfe gehören. Die Terminservicestellen sollen zudem mehr verfügbare Termine aus Praxen erhalten. Der Ersatzkassenverband vdek begrüßte diese Ergänzung nach Angaben des Tagesspiegels; Verbandschefin Ulrike Elsner sagte dazu: „Es ist geschafft.“

Zentren an Kliniken sollen lenken

Ein zentrales Element sind integrierte Notfallzentren an Krankenhäusern. Dort sollen Notaufnahme und Notdienstpraxis zusammenarbeiten. Nach einer medizinischen Einschätzung wird entschieden, ob jemand in der Klinik behandelt werden muss oder ob eine ambulante Versorgung ausreicht. Während regulärer Sprechzeiten kann auch eine kooperierende Praxis infrage kommen.

Nach Angaben von n-tv sollen mehr als 700 solcher Zentren entstehen. Die Länder sollen die Standorte nach einheitlichen Kriterien festlegen. Heise berichtet zudem, dass 98 Prozent der Bevölkerung ein integriertes Notfallzentrum innerhalb von 30 Minuten mit dem Auto erreichen sollen.

Mit dieser Struktur will die Bundesregierung überfüllte Notaufnahmen entlasten. Hintergrund ist die Einschätzung, dass ein erheblicher Teil der Menschen in Rettungsstellen nicht zwingend dort behandelt werden müsste. Linnemann verwies darauf, dass nach Einschätzung von Notfallmedizinerinnen und Notfallmedizinern etwa ein Drittel der Fälle in Notaufnahmen keine akuten Notfälle seien.

Rettungsdienst wird anders finanziert

Auch für die Notfallrettung bringt die Reform Änderungen. Sie wird im Sozialgesetzbuch V als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung verankert. Damit sollen nicht mehr nur Transporte ins Krankenhaus im Mittelpunkt stehen. Auch medizinisches Handeln am Einsatzort durch Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter soll vergütet werden können, wenn anschließend kein Transport erfolgt.

Die Reform sieht außerdem digitale Ergänzungen vor. Smartphone-Systeme sollen Ersthelferinnen und Ersthelfer in der Nähe alarmieren können. Hinzu kommt ein bundesweites Register für Defibrillatoren. Ein Monitoring- und Frühwarnsystem soll Daten zu missbräuchlichem Konsum von Betäubungsmitteln und psychoaktiven Stoffen zusammenführen, um neue Entwicklungen schneller zu erkennen.

Die Kostenentwicklung ist ein wichtiger Treiber der Reform. Der vdek verweist darauf, dass die Ausgaben für den Rettungsdienst von 4,4 Milliarden Euro im Jahr 2013 auf 8,1 Milliarden Euro im Jahr 2025 gestiegen seien. Die Union rechnet langfristig mit Einsparungen von 1,2 Milliarden Euro jährlich, wenn unnötige Rettungsfahrten und vermeidbare Behandlungen in Notaufnahmen zurückgehen.

Kritik an Personal und Terminen

Trotz breiter Zustimmung im Bundestag bleiben Einwände. Genannt werden vor allem Personalengpässe in Kliniken, Praxen und Rettungsdiensten sowie die Frage, ob kurzfristige ambulante Termine tatsächlich verfügbar sind. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz sieht besonders Wochenenden, Feiertage und Nächte als kritische Zeiten. Vorstand Eugen Brysch verweist zudem auf Hochbetagte und Menschen mit Sprachbarrieren.

Mit dem Gesetz wurden auch Korrekturen an früheren Regelungen zur Stabilisierung der Krankenkassenfinanzen beschlossen. Dazu gehören Änderungen bei Haus- und Kinderärzten, bei der hausarztzentrierten Versorgung sowie Verbesserungen in Teilen der psychotherapeutischen Versorgung. Krankenkassen müssen Mitglieder bei steigenden Zusatzbeiträgen wieder informieren.

Die Reform ist ein Einspruchsgesetz. Eine Zustimmung des Bundesrats ist daher nicht erforderlich. Die Länder können aber den Vermittlungsausschuss anrufen. Die Länderkammer soll sich am 20. November abschließend damit befassen.