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Stündlich aktualisiert

Panorama · Insolvenzrecht

Reform sieht kein Klagerecht bei Beschwerden vor

Das Bundesjustizministerium will die Aufsicht über Insolvenzverwalter neu ordnen. Betroffene sollen Beschwerdeentscheidungen aber nicht gerichtlich anfechten können.

Presseonline-Redaktion · · 2 Min. Lesezeit

Symbolbild: Unterlagen und eine Waage stehen für die geplante Reform der Insolvenzaufsicht.
Symbolbild: Unterlagen und eine Waage stehen für die geplante Reform der Insolvenzaufsicht. KI-generiert

Das Bundesjustizministerium plant bei der Reform der Insolvenzverwaltung kein eigenes Klagerecht für Menschen, die sich über Insolvenzverwalter beschweren. Wie der Deutschlandfunk berichtet, soll eine künftige Kammer zwar Hinweisen auf mögliches Fehlverhalten nachgehen und ihre Entscheidung erläutern. Wird ein Verfahren eingestellt, ist aber keine gerichtliche Überprüfung durch die beschwerdeführende Person vorgesehen.

Kammer soll Beschwerden prüfen

Mit der Reform will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig die Regeln für Insolvenzverwalter vereinheitlichen. Vorgesehen ist erstmals ein bundesweites Zulassungssystem sowie eine Aufsicht, die nicht mehr nur an einzelne Verfahren gebunden ist. Bislang liegt die Kontrolle vor allem bei den Insolvenzgerichten.

Künftig soll eine berufsständische Kammer eine zentrale Rolle übernehmen. Sie soll berufliche Pflichten kontrollieren, zugleich aber auch die Interessen ihrer Mitglieder vertreten. Das Ministerium setzt dabei auf die Fachkunde der Branche. Nach Darstellung des Ressorts bleibt die Kammer außerdem der Rechtsaufsicht des Bundesjustizministeriums unterstellt. Berufsgerichte sollen Kontrollmaßnahmen der Kammer überprüfen können.

Für Personen, die eine Beschwerde einreichen, bleibt der Einfluss begrenzt. Das Ministerium bestätigte dem Deutschlandfunk, dass sie nicht noch einmal gesondert angehört werden sollen, wenn die Kammer ihre Entscheidung trifft. Auch eine Klage gegen eine Einstellung des Beschwerdeverfahrens ist nicht vorgesehen.

Kritik an berufsständischer Kontrolle

Insolvenzverwalter treffen Entscheidungen mit erheblichen Folgen. Sie können Betriebe schließen, Vermögenswerte verkaufen und über die Fortführung oder Abwicklung von Unternehmen mitentscheiden. Betroffene kritisieren seit Langem, dass sie solchen Entscheidungen häufig wenig entgegensetzen können. Das gilt etwa, wenn der Eindruck entsteht, Eigentum werde zu einem zu niedrigen Preis veräußert.

Eine Petentin hatte sich mit Forderungen nach stärkerer Kontrolle an den Bundestag gewandt. Sie verlangt eine unabhängige Aufsicht und ein nachvollziehbares Verfahren für Beschwerden. Der Bundestag leitete die Eingabe am 25. Juni an die Bundesregierung weiter, damit sie in die Beratungen zur Reform einbezogen wird.

Kritik richtet sich vor allem gegen das Modell der Selbstverwaltung. Kammern übernehmen in vielen Berufen Kontrollaufgaben, vertreten aber zugleich die jeweilige Berufsgruppe. Gegnerinnen und Gegner sehen darin ein strukturelles Spannungsfeld. Befürworterinnen und Befürworter verweisen auf die besondere Fachkenntnis, die eine staatliche Behörde erst aufbauen müsste.

Mehr Insolvenzen erhöhen Druck

Die Reform fällt in eine Phase steigender Fallzahlen. In den ersten sieben Monaten dieses Jahres meldeten mehr als 15.000 Unternehmen in Deutschland Insolvenz an. Das waren knapp sieben Prozent mehr als im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres. Hinzu kamen im vergangenen Jahr mehr als 76.000 Privatinsolvenzen.

Damit wächst auch die Zahl der Menschen, die unmittelbar mit Insolvenzverfahren und den Entscheidungen von Verwalterinnen und Verwaltern konfrontiert sind. Für Unternehmen, Beschäftigte, Gläubigerinnen und Gläubiger sowie Privatpersonen können diese Verfahren über finanzielle Existenzfragen entscheiden.

Neben der neuen Aufsichtsstruktur sieht der Referentenentwurf auch eine verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung vor. Das Reformvorhaben wird grundsätzlich von vielen Seiten unterstützt, weil die Regeln bislang zersplittert sind und die Belastung der Insolvenzgerichte als hoch gilt. Umstritten bleibt jedoch, ob die geplanten Beschwerdewege Betroffene ausreichend stärken.

Der Entwurf des Ministeriums befindet sich noch in der Beteiligung von Ländern und Verbänden. Diese Anhörung läuft bis in die kommende Woche. Wann die Bundesregierung daraus einen Gesetzentwurf für den Bundestag macht, ist noch nicht festgelegt.