Panorama · Grundstücksstreit in Kleinmachnow
Bushido gewinnt Verfahren um Grundschulden
Das Landgericht Potsdam hat im Streit um Grundschulden auf einem Anwesen in Kleinmachnow eine Klage gegen Bushido abgewiesen. Kläger war Ahmed Abou-Chaker, ein Sohn von Arafat Abou-Chaker. Der Rapper, der bürgerlich Anis Mohamed Ferchichi heißt, muss einer Löschung der Belastungen nach der Entscheidung nicht zustimmen. Der Streitwert liegt nach Gerichtsangaben bei 600.000 Euro.
Streit um ein früher gemeinsames Anwesen
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht ein Grundstück in Kleinmachnow bei Berlin. Es gehörte früher Bushido und seinem damaligen Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker. Nach dem Bruch zwischen beiden wurde das Anwesen zwangsversteigert. Den Zuschlag erhielt ein Sohn Abou-Chakers. Der Kaufpreis lag nach Angaben aus den Berichten bei rund 7,4 Millionen Euro.
Der Tagesspiegel berichtete unter Berufung auf die Deutsche Presse-Agentur, dass es in dem Verfahren um die Frage ging, ob nach der Zwangsversteigerung Grundschulden aus dem Grundbuch gelöscht werden müssen. Das Landgericht verneinte einen entsprechenden Anspruch. Die Entscheidung der Zivilkammer datiert auf den 29. September.
Eine Grundschuld ist eine im Grundbuch eingetragene Sicherheit. Sie dient meist dazu, Forderungen aus Krediten abzusichern. Bei einer Zwangsversteigerung können solche Belastungen unter bestimmten Bedingungen bestehen bleiben. Genau daran entzündete sich der Konflikt zwischen dem neuen Eigentümer und Bushido.
Angebot reichte nicht aus
Nach Darstellung von n-tv unter Berufung auf die „Bild“-Zeitung wollte Ahmed Abou-Chaker die Belastungen loswerden und bot Bushido 365.465,44 Euro an. Im Gegenzug sollte der Rapper einer Löschung zustimmen. Bushido nahm das Angebot nicht an. Daraufhin landete der Streit vor Gericht.
Die Belastungen sollen sich inzwischen auf etwa 2,13 Millionen Euro summieren. Genannt werden rund 1,2 Millionen Euro Grundschulden sowie ungefähr 930.000 Euro aufgelaufene Zinsen. Die Forderungen stehen demnach je zur Hälfte Bushido und einer Berliner Baufirma zu. Arafat Abou-Chaker hatte seinen Anteil an diese Firma abgetreten.
Das Gericht sah keinen Anspruch auf Löschung. Nach der Begründung, über die die Portale berichten, zählen sowohl die Grundschuld als auch die Zinsen zu den preisbildenden Bestandteilen des Grundstücks. Wer ein solches Objekt in der Zwangsversteigerung erwirbt, übernimmt damit auch entsprechende Belastungen, wenn sie bestehen bleiben.
Zudem soll das Angebot des Klägers nicht genügt haben, weil es nicht einmal die aufgelaufenen Zinsen abgedeckt habe. Auch die Kündigung der Grundschulden wurde demnach beanstandet. Sie hätte gegenüber allen Gläubigern erfolgen müssen. Die Berliner Baufirma war nach dieser Darstellung nicht einbezogen.
Zinsen bleiben bestehen
Ein weiterer Punkt waren die Zinsen. In den Berichten ist von 18 Prozent pro Jahr die Rede. Das Landgericht wertete sie nicht als unzulässig. Auch mit dem Einwand, sein Vater habe einen Großteil der Kredite beziehungsweise Zahlungen getragen, drang Ahmed Abou-Chaker nach Darstellung von n-tv nicht durch. Das Gericht sah diesen Vortrag demnach nicht ausreichend belegt.
Für Ahmed Abou-Chaker bedeutet das Urteil, dass die Belastungen auf dem Grundstück weiter bestehen. Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens tragen. Rechtskräftig ist die Entscheidung noch nicht. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
Der Fall ist Teil einer längeren juristischen Auseinandersetzung um Immobilien und Erlöse aus Zwangsversteigerungen im Umfeld von Bushido und Arafat Abou-Chaker. Bereits im April war ein Gericht in einem anderen Verfahren zugunsten des Rappers zu einer Entscheidung gekommen. Damals ging es um seinen Anteil am Erlös aus der Versteigerung mehrerer Villen in Kleinmachnow.
Weiterer juristischer Hintergrund
In diesem früheren Verfahren wurde Bushido ein Anteil von rund 3,8 Millionen Euro zugesprochen. Auch dabei ging es um Vermögensfragen nach der Versteigerung von Immobilien, die mit der früheren Geschäftsbeziehung zwischen dem Rapper und Arafat Abou-Chaker verbunden waren.
Das jetzt entschiedene Verfahren betrifft dagegen nicht die Verteilung des Verkaufserlöses, sondern die im Grundbuch verbliebenen Sicherheiten. Für den neuen Eigentümer sind sie finanziell erheblich, weil sie neben der Grundschuld auch weiterlaufende Zinsen umfassen. Das Landgericht Potsdam hat nun klargestellt, dass Bushido nach seiner Auffassung nicht zur Zustimmung einer Löschung verpflichtet ist.