Panorama · Regeln an Bahnhöfen
Alkoholverbot an allen DB-Bahnhöfen gilt bundesweit
Seit Donnerstag dürfen Reisende an den Stationen der Deutschen Bahn keinen Alkohol mehr trinken. Die Regel gilt bundesweit an rund 5.700 Bahnhöfen und umfasst auch die Bahnsteige. Die Bahn will damit Sicherheit und Sauberkeit verbessern. Ausgenommen sind gastronomische Betriebe in Bahnhöfen. Verschlossene alkoholische Getränke dürfen weiter im Gepäck oder nach dem Einkauf mitgenommen werden.
Verbot gilt über das Hausrecht
Das neue Alkoholkonsumverbot stützt sich auf das Hausrecht der Deutschen Bahn. Damit können Sicherheitskräfte einschreiten, wenn Menschen auf Bahnflächen Alkohol trinken. Nach Angaben der tagesschau sollen Beschäftigte Betroffene bei Kontrollen zunächst ansprechen. Als letztes Mittel kommt ein Hausverbot in Betracht.
Die Regel erfasst die Bahnhöfe der DB-Infrastrukturgesellschaft Infrago sowie die Stationen von DB Regionetz. n-tv nennt dazu rund 5.400 Bahnhöfe der Infrago und etwa 300 weitere Stationen. In einzelnen Kommunen können auch Vorplätze einbezogen sein.
Nicht betroffen sind die Gaststätten innerhalb der Bahnhöfe. Dort bleibt Alkoholkonsum erlaubt. Auch in Zügen kann Alkohol in der Regel weiterhin getrunken werden. In den Bordbistros des Fernverkehrs verkauft die Bahn alkoholische Getränke. Einschränkungen können sich dort ergeben, wo Gebäudeteile nicht zur Deutschen Bahn gehören.
Bahn setzt auf zurückhaltende Kontrollen
Die Bahn kündigt an, das Verbot nicht schematisch durchzusetzen. Kontrollen sollen mit Zurückhaltung erfolgen. Bahnsprecherin Anja Bröker sagte der tagesschau mit Blick auf Großereignisse, das Verbot gelte „an jedem Tag“, also auch etwa bei Fußballspielen in den Städten.
Gerade an Wochenenden mit Bundesliga-Partien dürfte die neue Regel besonders sichtbar werden. Viele Fans nutzen Bahnhöfe als Treffpunkt oder Umsteigeort. Die Bahn rechnet deshalb mit Situationen, in denen Sicherheitskräfte erklären und eingreifen müssen.
Der Deutschlandfunk berichtete, der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, begrüße die neue Regelung. Bahnhöfe müssten Orte sein, an denen sich alle sicher fühlen könnten, sagte der CDU-Politiker demnach sinngemäß. Der tagesschau zufolge sagte Streeck der Rheinischen Post: „Alkohol ist nicht die Ursache jeder Auseinandersetzung“, könne Konflikte aber verstärken und Hemmungen senken.
Erfahrungen an großen Stationen
Vor der bundesweiten Ausweitung gab es bereits an fast 40 größeren Bahnhöfen entsprechende Verbote. Die Bahn bewertet diese Praxis positiv. Nach Konzernangaben haben die Erfahrungen dort für die Ausweitung auf alle Stationen gesprochen.
Außerdem verweist das Unternehmen auf Zustimmung in der Bevölkerung. In einer repräsentativen Befragung hätten sich nahezu vier von fünf Teilnehmenden für ein Alkoholkonsumverbot an Bahnhöfen ausgesprochen. Die Bahn verbindet die Regel mit der Erwartung, dass Konflikte, Verschmutzungen und Störungen zurückgehen.
Die neue Vorgabe verändert vor allem den Alltag an Orten, an denen Reisende länger warten oder sich Gruppen vor Veranstaltungen sammeln. Ein geöffnetes Bier auf dem Bahnsteig ist nun nicht mehr zulässig. Wer dagegen eine verschlossene Flasche im Rucksack transportiert oder Alkohol in einem Bahnhofslokal trinkt, fällt nicht unter das Verbot.
Einordnung
Bahnhöfe sind öffentliche Verkehrsknoten, zugleich aber überwiegend Flächen mit Hausrecht der Bahn. Dadurch kann der Konzern Verhaltensregeln erlassen, die über allgemeine gesetzliche Vorgaben hinausgehen. Das Alkoholverbot ist deshalb keine allgemeine Kriminalisierung des Besitzes alkoholischer Getränke, sondern eine Nutzungsregel für Bahnhofsbereiche.
Für Reisende bedeutet die Änderung vor allem, dass die Grenze nicht beim Kauf oder Mitführen liegt, sondern beim Konsum auf Bahnflächen. Entscheidend wird nun, wie einheitlich die Regel im Alltag angewendet wird und wie gut sie an stark frequentierten Tagen funktioniert.