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Stündlich aktualisiert

Lebensmittel · Lebensmittelrückruf

Salmonellenverdacht bei Timut-Pfeffer

Peugeot Saveurs ruft Timut-Pfeffer zurück. Betroffen ist eine bestimmte Charge mit Mindesthaltbarkeitsdatum im Mai 2030.

Presseonline-Redaktion · · 3 Min. Lesezeit

Symbolbild: Ein Gewürzprodukt steht im Mittelpunkt eines Rückrufs wegen Salmonellenverdachts.
Symbolbild: Ein Gewürzprodukt steht im Mittelpunkt eines Rückrufs wegen Salmonellenverdachts. KI-generiert

Peugeot Saveurs ruft Timut-Pfeffer wegen eines möglichen Salmonellenbefalls zurück. Betroffen ist die Charge TPSDHY23RNHN mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 05.05.2030. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten das Gewürz nicht verwenden und nicht essen. Nach Angaben von produktwarnung.eu umfasst der Rückruf sowohl einzelne Timut-Pfeffer-Beutel als auch ein Pfeffer-Set.

Diese Produkte sind betroffen

Der Rückruf betrifft Timut-Pfeffer der Marke Peugeot Saveurs. Genannt wird die Verpackungseinheit mit 10 Gramm Inhalt. Die betroffene Losnummer lautet TPSDHY23RNHN, das Mindesthaltbarkeitsdatum ist der 5. Mai 2030. Als GTIN ist 4006950042790 angegeben. Für den Einzelartikel wird die Artikelnummer 42431 genannt.

Ebenfalls betroffen ist eine Viererpackung mit Timut-Pfeffer-Beuteln zu jeweils 10 Gramm. Dazu kommt das Maestro-Set Pfeffer felsgrau mit der Artikelnummer 46347. Entscheidend für Verbraucherinnen und Verbraucher sind die genannten Kennzeichnungen auf der Verpackung. Stimmen Charge und Mindesthaltbarkeitsdatum überein, sollte das Produkt nicht mehr in der Küche genutzt werden.

Für bereits gekaufte Ware ist eine Rückgabe vorgesehen. Betroffene Packungen können in den jeweiligen Verkaufsstellen abgegeben werden. Der Kaufpreis wird erstattet. Ein Kassenbon wird in der Meldung nicht als Voraussetzung genannt.

Warum Salmonellen problematisch sind

Salmonellen können nach dem Verzehr belasteter Lebensmittel Magen-Darm-Beschwerden auslösen. Produktwarnung.eu nennt als mögliche Beschwerden Unwohlsein, Durchfall, Erbrechen und Fieber. Wer nach dem Essen des betroffenen Pfeffers solche Symptome entwickelt, sollte ärztlichen Rat einholen und auf den Verdacht einer Salmonelleninfektion hinweisen.

Die Beschwerden treten typischerweise nicht sofort auf. Als üblicher Zeitraum werden etwa 48 Stunden genannt, in seltenen Fällen kann es bis zu drei Tage dauern. Besonders aufmerksam sollten Familien mit kleinen Kindern sein. Auch ältere Menschen sowie Personen mit geschwächtem Immunsystem können stärker betroffen sein.

Der Rückruf betrifft ein Gewürzprodukt. Gerade bei Gewürzen ist für Verbraucherinnen und Verbraucher wichtig, die Angaben auf der Verpackung genau zu prüfen, weil solche Produkte oft über längere Zeit im Vorratsschrank bleiben. Das Mindesthaltbarkeitsdatum liegt hier weit in der Zukunft, sodass betroffene Packungen auch später noch in Haushalten vorhanden sein können.

Rückruf in einer Reihe weiterer Warnungen

Der Fall reiht sich in mehrere aktuelle Lebensmittelrückrufe ein. Am Freitag berichtete produktwarnung.eu zudem über einen Rückruf von Fruchtgummi-Spiegeleiern, die über Action-Filialen verkauft wurden. Dort geht es nicht um Salmonellen, sondern um mögliche vorzeitige Schimmelbildung vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums. Betroffen ist demnach Ware aus dem Verkaufszeitraum Juli bis September 2026.

Für den Timut-Pfeffer steht hingegen der Verdacht auf Salmonellen im Mittelpunkt. Entscheidend ist daher, das Produkt nicht weiter zu verwenden. Wer das Gewürz bereits verzehrt hat, muss nicht allein wegen des Besitzes der Packung tätig werden. Treten jedoch typische Beschwerden auf, ist eine medizinische Abklärung sinnvoll.

Was Verbraucher jetzt prüfen sollten

Im Haushalt sollte zunächst kontrolliert werden, ob Timut-Pfeffer von Peugeot Saveurs vorhanden ist. Danach sollten Mindesthaltbarkeitsdatum, Losnummer und gegebenenfalls Artikelnummer mit den Rückrufangaben verglichen werden. Betroffene Ware gehört nicht in Speisen und sollte auch nicht an andere Personen weitergegeben werden.

Eine Rückgabe über die Verkaufsstelle ist der vorgesehene Weg. Bis dahin sollte die Packung getrennt von verwendbaren Lebensmitteln aufbewahrt werden. Wer unsicher ist, ob sein Produkt betroffen ist, kann die Angaben auf Etikett und Verpackung mit den veröffentlichten Daten abgleichen.