Zum Inhalt springen
Stündlich aktualisiert

Lebensmittel · Lebensmittelrückrufe

Rückrufe wegen Metall, Kunststoff und Salmonellen

Mehrere Lebensmittel werden zurückgerufen: Betroffen sind Butterbiscuits, Kochkäse, Sesampaste und weiße Bohnen. Verbraucher sollen die Produkte nicht essen.

Presseonline-Redaktion · · 3 Min. Lesezeit

Symbolbild: Mehrere Lebensmittelrückrufe betreffen verpackte Produkte aus unterschiedlichen Warengruppen.
Symbolbild: Mehrere Lebensmittelrückrufe betreffen verpackte Produkte aus unterschiedlichen Warengruppen. KI-generiert

Mehrere Unternehmen rufen Lebensmittel zurück, weil Fremdkörper, Salmonellen oder Schimmelspuren nicht ausgeschlossen werden können. Betroffen sind Butterbiscuits von Kägi, ein Kochkäse mit Kümmel der Käserei Schneider, eine Sesampaste der Marke Chtoura Garden sowie weiße Bohnen von Wurzener. Kundinnen und Kunden sollen die genannten Produkte nicht verzehren und können sie in den Handel zurückbringen.

Metallverdacht bei Butterbiscuits

Bei verschiedenen Butterbiscuits der Kägi Söhne AG besteht der Verdacht, dass Metallteile in einzelne Packungen geraten sein könnten. Das berichtete produktwarnung.eu am Freitag unter Berufung auf eine Information des Unternehmens. Betroffen sind Produkte mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 28.08.2027. Andere Artikel oder Packungen mit abweichenden Angaben zu Charge oder Haltbarkeit sollen nicht Teil des Rückrufs sein.

Wer betroffene Butterbiscuits gekauft hat, soll sie nicht mehr essen. Die Packungen können in Verkaufsstellen abgegeben werden; der Kaufpreis wird erstattet. Für Fragen nennt das Unternehmen die Adresse info@kaegi.com.

Metallstücke in Lebensmitteln können Verletzungen verursachen, etwa im Mund- und Rachenraum. Auch innere Verletzungen sind möglich, wenn harte oder scharfkantige Teile verschluckt werden. Deshalb gelten Fremdkörperfunde in Lebensmitteln als sicherheitsrelevanter Rückrufgrund, auch wenn nur einzelne Packungen betroffen sein könnten.

Kunststoffteile in Kochkäse möglich

Auch die Käserei Schneider hat einen Rückruf gestartet. Es geht um Schneiders hausgemachten Kochkäse mit Kümmel im 200-Gramm-Becher. Betroffen ist das Mindesthaltbarkeitsdatum 30.11.2026, der Barcode lautet 4016986624129. Laut produktwarnung.eu kann der Hersteller nicht sicher ausschließen, dass sich in einzelnen Bechern Kunststoffteile befinden.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen den Kochkäse nicht essen. Die Rückgabe ist im jeweiligen Markt möglich, der Kaufpreis soll auch ohne Kassenbon erstattet werden. Für Rückfragen ist der Kundenservice unter 05572/921820 montags bis freitags von 08.00 bis 16.00 Uhr erreichbar. Zudem ist eine Kontaktaufnahme per E-Mail an kaeserei-schneider@t-online.de möglich.

Kunststoffsplitter können beim Kauen oder Schlucken Verletzungen auslösen. Besonders bei festen oder scharfkantigen Teilen besteht ein Risiko für Mund, Rachen oder Verdauungstrakt.

Sesampaste und Bohnen betroffen

Ein weiterer Rückruf betrifft Sesampaste, auch Tahina genannt, der Marke Chtoura Garden. In dem Produkt können Salmonellen vorkommen. Betroffen ist Ware mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum EXP 10-2027, der Loskennzeichnung L#80 925 TF und der Artikelnummer 1812. Die Packungseinheit wird mit 800 Gramm angegeben; außerdem ist eine Einheit mit zwölf 800-Gramm-Gebinden genannt. Herkunftsland ist der Libanon, als Inverkehrbringer wird Tema Fine Foods angegeben.

Kundinnen und Kunden sollen die Sesampaste nicht verzehren und in die entsprechende Filiale zurückbringen. Salmonellen können Magen-Darm-Beschwerden auslösen. Dazu zählen Durchfall, Erbrechen, Fieber und allgemeines Unwohlsein. Besonders Kleinkinder, ältere Menschen und Personen mit geschwächtem Immunsystem können stärker betroffen sein. Wer nach dem Verzehr Beschwerden entwickelt, sollte ärztliche Hilfe suchen und auf den Salmonellenverdacht hinweisen.

Zusätzlich ruft die Wurzener Nahrungsmittel GmbH weiße Bohnen in der 500-Gramm-Packung zurück. Das Unternehmen nennt Schimmelspuren an einzelnen Bohnen als Grund. Betroffen sind laut produktwarnung.eu mehrere Mindesthaltbarkeitsdaten mit Chargen: 06.02.2028 mit L60651B, 13.02.2028 mit L60752B, 18.02.2028 mit L60831B und 21.04.2028 mit L61721B. Die GTIN lautet 4013138003894.

Die Bohnen sollen nicht gegessen werden. Eine Rückgabe ist bis zum 15.10.2026 in der jeweiligen Verkaufsstelle möglich. Auch hier soll der Preis ohne Vorlage eines Kassenbons erstattet werden. Für Fragen nennt das Unternehmen info@wurzener.de.

Was Verbraucher jetzt prüfen sollten

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist bei Rückrufen vor allem die genaue Kennzeichnung entscheidend. Maßgeblich sind Produktname, Packungsgröße, Mindesthaltbarkeitsdatum, Charge oder Losnummer. Nicht jede Packung einer Marke ist automatisch betroffen.

Wer eines der genannten Produkte zu Hause hat, sollte die Angaben auf der Verpackung vergleichen und betroffene Ware nicht weiter verwenden. Rückrufe wegen Fremdkörpern oder Krankheitserregern dienen dazu, mögliche Gesundheitsrisiken zu begrenzen, bevor es zu Verletzungen oder Erkrankungen kommt.