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Lebensmittel · Lebensmittelpolitik

Koalition einigt sich auf Zuckersteuer ab Juli 2027

Union und SPD legen ihren Streit über eine Abgabe auf stark gezuckerte Getränke bei. Betroffen sind Softdrinks mit mindestens fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter.

Presseonline-Redaktion · · 3 Min. Lesezeit

Symbolbild: Gezuckerte Getränke stehen im Mittelpunkt der geplanten neuen Abgabe.
Symbolbild: Gezuckerte Getränke stehen im Mittelpunkt der geplanten neuen Abgabe. KI-generiert

Union und SPD haben sich auf eine Steuer für zuckergesüßte Getränke verständigt. Die Abgabe soll am 1. Juli 2027 starten und in zwei Stufen greifen: Ab fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter werden 26 Cent pro Liter fällig, ab acht Gramm sind es 32 Cent. Kleinere Betriebe sollen ausgenommen werden. Das Kabinett soll die Vorlage am Mittwoch beraten.

Zwei Sätze je nach Zuckergehalt

Die Einigung beendet einen Streit in der schwarz-roten Koalition über die konkrete Ausgestaltung der sogenannten Zuckergetränkesteuer. Der Spiegel zitierte aus dem Bundesfinanzministerium, die Bundesregierung habe sich auf eine Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen verständigt. Damit liegt der politische Rahmen für das weitere Gesetzgebungsverfahren vor.

Nach den nun vereinbarten Eckpunkten richtet sich die Höhe der Steuer nach dem Zuckergehalt. Getränke mit mindestens fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter fallen in die erste Stufe. Produkte mit acht Gramm oder mehr pro 100 Milliliter werden höher belastet. Die Abgabe wird pro Liter berechnet und betrifft gezuckerte Getränke, nicht allgemein Lebensmittel mit Zucker.

Für Hersteller mit einer Jahresproduktion von weniger als einer Million Liter gezuckerter Getränke soll die neue Steuer nicht gelten. Diese Ausnahme ist Teil des Kompromisses, über den zuvor das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet hatte. Damit sollen kleinere Anbieter von der zusätzlichen Belastung verschont bleiben.

Einnahmen für den Bund

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will mit der Abgabe Einnahmen erzielen und zugleich Druck auf die Getränkebranche ausüben, Rezepturen zu verändern. Wenn Unternehmen den Zuckergehalt senken, könnten sie die höhere Steuer vermeiden oder ganz unter die Schwelle fallen. Die Maßnahme verbindet damit fiskalische Ziele mit einem gesundheitspolitischen Lenkungseffekt.

Für das Startjahr 2027 rechnet die Bundesregierung mit Einnahmen von rund 690 Millionen Euro. 2028 sollen es 925 Millionen Euro sein. Danach sind den Angaben zufolge jährlich etwa 880 Millionen Euro eingeplant. Die Einnahmen fließen dem Bund zu.

Die Einigung war nicht selbstverständlich. Das Kanzleramt hatte Klingbeils Pläne Anfang des Monats zunächst gestoppt. In Regierungskreisen hieß es damals laut Spiegel, der Entwurf weiche vom Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit ab und habe in der Regierung keine ausreichende Unterstützung. Nun haben die Koalitionspartner die offenen Punkte ausgeräumt.

Widerstand aus der Union

Gegen die Steuer gab es bis zuletzt deutliche Einwände. Neun Agrar- und Verbraucherschutzminister der Union aus den Ländern wandten sich in einem Schreiben an Bundeskanzler Friedrich Merz gegen das Vorhaben. Sie kritisierten, eine solche Steuer setze auf staatliche Steuerung des Konsums und verteuere bestimmte Lebensmittel zusätzlich.

Die Bundesregierung hält dennoch am Instrument fest. Entscheidend ist nun der Kabinettsbeschluss über die Formulierungshilfe. Danach können die Regierungsfraktionen den Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen. Der geplante Starttermin lässt Unternehmen mehrere Monate Zeit, Preise, Produktion und Rezepturen anzupassen.

Gesundheitspolitischer Hintergrund

Steuern auf stark gezuckerte Getränke werden international als Mittel genutzt, um den Konsum besonders süßer Softdrinks zu senken oder die Zusammensetzung der Produkte zu verändern. In Deutschland wurde darüber lange politisch gestritten. Die nun vereinbarte Staffelung setzt nicht bei jedem gezuckerten Getränk gleich an, sondern unterscheidet nach der Zuckerhöhe.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher können sich die Preise betroffener Getränke erhöhen, wenn Hersteller die Kosten weitergeben. Zugleich entsteht für die Branche ein Anreiz, unter die festgelegten Schwellen zu kommen. Ob Getränke teurer werden oder Rezepturen geändert werden, entscheiden die Unternehmen.