Kultur · Musik und Zensur
Mabel Matiz drohen drei Jahre Haft
Der türkische Sänger Mabel Matiz ist in Istanbul erneut wegen des Vorwurfs der „Obszönität“ angeklagt worden. Im Zentrum steht das Musikvideo zu seinem Lied „Ha Leylim“, in dem auch zwei Männer gemeinsam tanzen. Wie der Tagesspiegel unter Berufung auf dpa und die private Nachrichtenagentur DHA berichtete, sieht die Anklage einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu drei Jahren Haft vor. Der Musiker, der bürgerlich Fatih Karaca heißt, setzt sich öffentlich für die Rechte homosexueller Menschen ein.
Anklage wegen Musikvideo
Die Staatsanwaltschaft wirft Matiz vor, obszöne Inhalte über Medien verbreitet oder deren Verbreitung ermöglicht zu haben. In der Anklageschrift geht es laut DHA um die Verbindung von Text und Bildern in dem Video. Die Anklage bezieht sich dabei besonders auf Szenen mit tanzenden Männern und auf wiederholte Bewegungen von Armen und Hüfte.
Nach Darstellung der Ermittlungsbehörde stehen Liedtext und Bildsprache in einem engen Zusammenhang. Die Staatsanwaltschaft kommt deshalb zu dem Vorwurf, es würden „die allgemein anerkannten Grenzen der öffentlichen Moral überschritten“, wie DHA laut Tagesspiegel aus der Anklage zitierte. Ein Urteil ist damit nicht verbunden; es handelt sich um den vorgelegten Anklagevorwurf.
Das Video zu „Ha Leylim“ erschien im August. Auf YouTube wurde es inzwischen 14 Millionen Mal angesehen. Der Fall erhält auch deshalb besondere Aufmerksamkeit, weil Matiz zu den bekannten Stimmen der türkischen Popmusik zählt und zugleich als Künstler wahrgenommen wird, der queere Rechte öffentlich unterstützt.
Künstler mit großer Reichweite
Fatih Karaca veröffentlicht unter dem Namen Mabel Matiz Musik. Seit dem Start seiner Karriere im Jahr 2011 hat er fünf Studioalben herausgebracht. Sein Stil verbindet Elemente anatolischer Musik mit Pop und elektronischen Klängen. Für seine Arbeit wurde er mehrfach ausgezeichnet.
Die neue Anklage trifft damit keinen Nischenkünstler, sondern einen Sänger mit erheblicher Reichweite. Gerade das macht den Vorgang kulturpolitisch bedeutsam. Das Verfahren richtet sich nicht allein gegen einen einzelnen Clip, sondern berührt die Frage, welche Darstellungen von Liebe, Körperlichkeit und Identität in der Türkei öffentlich gezeigt werden dürfen.
Homosexualität ist in der Türkei nicht strafbar. Behörden gehen jedoch seit Wochen verstärkt gegen Vereine, Aktivistinnen und Aktivisten sowie Nachtclubs vor, die mit der LSBTQ-Community verbunden sind. Offiziell wird dabei auf Vorwürfe wie Obszönität oder Prostitution verwiesen.
Kampagne gegen LSBTQ-Sichtbarkeit
Die Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit der Kampagne „Meine Familie ist sicher“. Unter diesem Motto treten staatliche Stellen gegen Strukturen und öffentliche Auftritte auf, die sie der LSBTQ-Community zurechnen. Die taz berichtete in diesem Zusammenhang auch über die Sperrung des unabhängigen Nachrichtenportals T24. Das türkische Justizministerium begründete den Schritt demnach mit angeblicher „LGBT-Propaganda“.
T24 soll nach Darstellung des Ministeriums im vergangenen Jahr 118 Inhalte verbreitet haben, die als Propaganda für LSBTQ-Themen eingestuft wurden. Das Portal wurde 2009 gegründet und entwickelte sich zu einem wichtigen unabhängigen Onlinemedium in der Türkei. Laut taz erreichte es täglich rund 2 Millionen Leserinnen und Leser über Website und X-Konto.
Die Sperrung des Portals zeigt, dass sich der Druck nicht nur gegen Künstlerinnen und Künstler richtet. Auch Medien und journalistische Stimmen geraten in den Fokus, wenn sie über LSBTQ-Themen berichten oder kritische Öffentlichkeit herstellen. Nach Angaben der Initiative Engelliweb, über die die taz berichtete, wurden zeitgleich mit T24 mindestens 147 X-Konten von Journalistinnen und Journalisten gesperrt.
Streit um Freiheit der Kunst
Der Fall Mabel Matiz bündelt mehrere Konflikte der türkischen Gegenwart: künstlerische Freiheit, sexuelle Selbstbestimmung und staatliche Kontrolle öffentlicher Debatten. Die Anklage gegen ein Musikvideo macht sichtbar, wie schnell kulturelle Produktion in der Türkei zu einem juristischen Risiko werden kann, wenn sie queere Sichtbarkeit enthält.
Auch international gilt die Lage der Pressefreiheit in der Türkei als angespannt. Reporter ohne Grenzen führt das Land auf Rang 163 von 180 Staaten. Vor diesem Hintergrund wird das Verfahren gegen Matiz nicht nur als Kulturfall wahrgenommen, sondern auch als Teil eines breiteren politischen Klimas, in dem Medien, Kunst und LSBTQ-Themen unter zunehmendem Druck stehen.